Referenzen sind nach
unserer Ansicht nicht nur eine reine Aufzählung namhafter Unternehmen,
die mit unserem Haus in Kontakt stehen. Sie sind vielmehr auch Ausdruck
einer bestimmten Qualität, zu denen einwandfrei auch der Faktor Sicherheit
gehört.
Ladungssicherung (§§
22 und 23 StVO) ist bei uns oberstes Gebot !
So geht's
nicht.
Nur so.
Alle Fahrzeuge sind mit Zurrgurten,
Holzkeilen, Füllhölzern und Antirutschmatten zur fachgerechten
Ladungssicherung nach §412 HGB ausgesrüstet. Selbstverständlich
sind unsere Fahrer
in der Anwendung und Handhabung der Zurrmittel und Zurrmethoden zur
form- und kraftschlüssigen Ladungssicherung auf der Basis der
VDI-Richtlinie 2700 vertraut und werden regelmäßig geschult.